Der Bericht des Schulausschusses, Bürgerschaftsdrucksache 19/5191 vom 28.1.2010, lässt erkennen, dass die Schulbehörde die Einführung der sechsjährigen Primarschule bis zum möglichen Volksentscheid nicht unerheblich präjudizieren wird. Belegt wird dies auch durch die Ablehnung des SPD-Antrags 19/3813. Sie fühlt sich durch die entsprechende Änderung des Schulgesetzes dazu berechtigt.
Ob da die angeblich bei der GAL so stark vorhandene Unterstützung für Volksbegehren und Volksentscheid etwas zu kurz kommt? Oder gilt sie nur für die “ richtigen" Initiativen?